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   BVerwG, 16.05.1968 - II C 22.67   

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BVerwG, 16.05.1968 - II C 22.67 (https://dejure.org/1968,2948)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1968 - II C 22.67 (https://dejure.org/1968,2948)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1968 - II C 22.67 (https://dejure.org/1968,2948)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überleitung einer städtischen Studienlehrerin der Stadt München - Vergleichbarkeit mit einem Staatsbeamten - Überleitung in das neue Besoldungsrecht - Abgrenzung der Angehörigen des höheren Dienstes von den Angehörigen des gehobenen Dienstes - Besoldung staatlicher ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.05.1965 - II C 132.62

    Unrichtige Amtsbezeichnung in der Ernennungsurkunde - Eingreifen der Revision in

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - II C 22.67
    Hierzu hat er mit dem Hinweis auf sein Urteil vom 25. Mai 1965 - BVerwG II C 132.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 6 BBG Nr. 1] ausgeführt, daß zur Ermittlung des bisherigen Amtes im statusrechtlichen Sinne in Zweifelsfällen nicht allein die bisherige Amtsbezeichnung, sondern auch andere Umstände als Beweisanzeichen herangezogen werden können.
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 21.67

    Voraussetzungen einer Sonderüberleitung - Überleitung in eine neue

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - II C 22.67
    Die Art der gesetzlichen Regelung, der Zweck und der gebotene schnelle und reibungslose Vollzug der in großer Zahl vorzunehmenden Überleitungen legen es nahe, bei der "Regelüberleitung" allein auf die in der Uberleitungsübersicht angegebenen bisherigen Besoldungsgruppen abzustellen, so wie es der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG II C 21.67 - als naheliegend bezeichnet hat, bei der "Sonderüberleitung" des Bayerischen Besoldungsgesetzes vom 14. Juni 1958 allein auf die bisherige Besoldungsgruppe und Amtsbezeichnung abzustellen.
  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 4.67

    Verpflichtung zur Überleitung eines Beamten in die Besoldungsgruppe A 13 des

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - II C 22.67
    Diese Entscheidung steht im Einklang mit den in zwei Parallelfällen ergangenen Urteilen des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 17.67 - und - BVerwG VI C 4.67 -.
  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 17.67

    Verpflichtung zur Überleitung einer Beamtin mit der Amtsbezeichnung "städt.

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1968 - II C 22.67
    Diese Entscheidung steht im Einklang mit den in zwei Parallelfällen ergangenen Urteilen des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 17.67 - und - BVerwG VI C 4.67 -.
  • BVerwG, 23.05.1980 - 6 B 26.80
    Im Gegensatz zum Berufungsgericht hat das Bundesverwaltungsgericht einen solchen Bescheid stets als anfechtbaren Verwaltungsakt behandelt (vgl. Urteile vom 19. April 1967 - BVerwG 6 C 6.67 - [RiA 1967, 231], vom 20. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 4.67 -, vom 29. März 1968 - BVerwG 6 C 11.67 - [Buchholz 235.12 § 26 LBesG Bln Nr. 6], vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 22.67 - und vom 30. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 77.67 -).
  • BVerwG, 06.12.1968 - VI B 4.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG II C 22.67 - klargestellt, daß die Vorschriften des Art. 35 BayBesG, wenn sie auch als Hilfsmittel bei der Überleitung 1958 herangezogen werden können, keine Überleitungsvorschriften im eigentlichen Sinne sind, sondern allgemein und zeitlich unbeschränkt gelten.
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